28. Juni 2020

Bebauungsplan Godelsberg - Die FDP schlägt zwei Änderungen vor

Im Stadtrat wird zurzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Godelsberg diskutiert. Das Vorhaben, einen qualifizierten Bebauungsplan für das Wohngebiet Godelsberg aufzustellen soll nun konkret werden. Das Gesamtgebiet wurde sinnvollerweise in drei Einzelbereiche aufgeteilt, es wird also drei Bebauungspläne geben: Südlich Bismarckallee – West (Nr. 3/27), Südlich Bismarckallee – Mitte (Nr. 3/28), Südlich Bismarckallee – Ost (Nr. 3/29).

Die neuen qualifizierten Bebauungspläne sollen die noch aktuell geltenden „übergeleiteten Baulinienpläne“ (einfache Bebauungspläne) ersetzen und Planungsziele konkretisieren und dann zukünftig eine behutsame städtebauliche Weiterentwicklung des Gesamtgebietes erlauben.

Die Definitionen dieser Planungsziele sollen sich dabei im Wesentlichen an den bereits bestehenden Erscheinungsbildern orientieren und so den Fortbestand des Gesamtcharakters des Wohngebietes Godelsberg gewährleisten.

In der Auswertung wurden nun in einer Beschlussvorlage für den Stadtrat die Bedingungen für die drei Teilgebiete aufgestellt und sollen möglichst bald der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die in Aschaffenburg-Ost wohnenden FDP-Vorstandsmitglieder Dorothee Klaus und Werner Wildner und der ehemalige Stadtrat Hanns-Martin von Truchsess betonen: „Es ist für uns wichtig, dass der bestehende Charakter des Wohngebietes erhalten bleibt. Kubische Bauklötze mit bis zu 50 m Gebäudelänge, wie sie zukünftig zulässig sein sollen, sind für uns eine weitere Steigerung der letzten Bausünden in der Blücherstraße und am Bohlenweg. Bisher konnten wir hier im Viertel keine Gebäude mit mehr als 35 m Frontlänge finden. Flachdächer widersprechen dem gewachsenen Charakter dieser Gegend und passen auch begrünt nicht dazu.“ Die beiden liberalen Stadträte Karsten Klein und Thomas Klein haben daher den Antrag gestellt, die in den Vorplanentwürfen vorgeschlagenen Baubedingungen dahingehend abzuändern, dass die maximale Gebäudelänge auf 40 m begrenzt wird und keine Flachdächer bei Hauptgebäuden (Bestandsgebäude ausgenommen) mehr zulässig sind.

Außerdem regt die FDP an, wegen der Corona-Pandemie die Möglichkeit einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen, was von der Stadt schon zugesagt wurde.

Leider wurde der Punkt, auf Wunsch der CSU, am Dienstag von der Tagesordnung genommen. Somit kann frühstens nach der Sommerpause mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet werden.


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