München, 7. März 2005

Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts

"Ein falsches Wort, und der Staatsanwalt ermittelt" – Historikertagungen nur noch mit Anwalt ?

Die Pläne einer Verschärfung von Versammlungs- und Strafrecht, zu denen heute eine Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag stattfindet, stoßen auf heftige Kritik der bayerischen FDP. Ihr Justizpolitischer Sprecher, Dr. Andreas FISCHER (Ihrlerstein), warnt vor einer gefährlichen Aushöhlung der Meinungsfreiheit:

"Es ist nicht nur keine Lösung, unliebsame Meinungen zu verbieten, es ist auch verfassungswidrig", so der niederbayerische FDP-Politiker zu den Plänen, nach denen künftig unter anderem jedes Verharmlosen einer Tat, die als Völkermord gilt, unter Strafe gestellt werden soll. "Schon die Strafbarkeit des Leugnens nationalsozialistischer Gewaltverbrechen ließ sich nur im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit rechtfertigen, doch was jetzt geplant ist, geht eindeutig zu weit", meint Fischer. Er mutmaßt, dass künftig Historikertagungen nur noch unter anwaltlicher Begleitung stattfinden können. "Ein falsches Wort – und der Staatsanwalt ermittelt."

Ähnlich kritisch sieht Fischer auch die Verschärfung des Versammlungsrechts, wonach Versammlungen an bestimmten symbolträchtigen Orten verboten werden können. Wer statt einer politischen Auseinandersetzung nur noch auf schärfere Gesetze setze, stelle sich selbst ein Armutszeugnis aus.

Fischer fordert deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, "diesen Unsinn" nicht zu unterstützen, sondern mitzuhelfen, ihn über den Bundesrat zu verhindern. Kritisch sieht er auch die Beteiligung der Grünen. "Wieder mal ein Beispiel, dass sich die Grünen nicht als Bewahrer, sondern als Totengräber unserer Grundrechte betätigen."


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