Karsten Klein
Aschaffenburg, 6. Juni 2012

Ausweisung des Strompreises in Einzelbestandteile u.a. EEG- Umlage

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Diese sind recht intransparent für den Verbraucher. Wie hoch der Anteil am Gesamtpreis ist, der an den Staat fließt, bleibt dem Verbraucher verborgen. Deshalb hat die FDP Fraktion beantragt, dass die Aschaffenburger Versorgungs GmbH auf ihren Stromrechnungen die Zusammensetzung des Strompreises in Prozentwerten auszeichnet. Hierfür sind die statistischen Erhebungen von Bundes- und Landesbehörden heranzuziehen, so dass die AVG ihre eigene Kalkulation nicht offen legen muss (Betriebsgeheimnis).

Seit der Liberalisierung des Strommarktes haben sich die Preise stark verändert. Lag der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen 1998 bei ca. 25 Prozent am Preis, so erhält der Staat heute ca. 46 Prozent des Strompreises. Jetzt schon macht der Anteil der für das Erneuerbare-Energien Gesetz aufgebracht werden muss im Durschnitt 14 Prozent  des Strompreises aus. Er stieg von 5 Prozent in 2009 auf 14 Prozent in 2011. Die Beträge für Steuern, Abgaben und Umlagen haben sich seit 1998 sogar um 250 Prozent erhöht. Der Anstieg im Bereich Transport, Erzeugung und Vertrieb betrug in den letzten 13 Jahren lediglich 5 Prozent . Den Stromkunden der AVG sollte dies aus Gründen der Transparenz mitgeteilt werden, denn sie zahlen die erneuerbaren Energieträger schließlich über ihren Strompreis. Auch ein Hinweis auf der Internetseite der AVG und in den Preisblättern würde diesem Anliegen Rechnung tragen. Anbei finden Sie auch noch zwei Diagramme, die diese Entwicklung verdeutlichen.


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