21. Oktober 2024

Gleichberechtigung bei der Wehrpflicht

Der Art. 12 a Abs. 1 GG wird in seinem Wortlaut so geändert, dass Männer, Frauen und
 Divers vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im
 Bundesgrenzschutz oder im Zivilschutzverband verpflichtet werden können.

Der Art. 12 a Abs. 4 GG wird gestrichen.

Schwangere sind von der Verpflichtung ausgenommen. Im Sinne des Art. 6 GG wird ein Elternteil von der Wehrpflicht befreit, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Näheres soll ein Bundesgesetz, z.B. das Wehrpflichtgesetz, regeln.

Die weiteren Absätze des Art. 12 a GG und das Wehrpflichtgesetz bleiben im jetzigen
Wortlaut erhalten.


Neueste Beschlüsse


  • 5. Mai 26
    Im Namen des Volkes?
    Die Freien Demokraten setzen sich für eine umfassende Digitalisierung und mehr Transparenz in der Justiz ein. Ein moderner Rechtsstaat lebt davon, dass gerichtliche Entscheidungen nachvollziehbar, zugänglich und überprüfbar sind.
  • 5. Mai 26
    Fliegen ist kein Luxus – stoppt die ideologische Luftfahrtpolitik!
    Der Luftverkehr ist kein Luxusgut, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er verbindet Menschen, Märkte und Regionen – schnell, zuverlässig und über Grenzen hinweg. Deutschland profitiert wie kaum ein anderes Land von internationaler  Mobilität. Trotzdem wird der Luftverkehr hierzulande zunehmend politisch ausgebremst.
  • 5. Mai 26
    Das Fußballstadion ist kein Hochsicherheitsgefängnis
    Der Fußball in Deutschland lebt von Fankultur, Emotionen und gesellschaftlicher Teilhabe. Hunderttausende Menschen besuchen jedes Jahr Spiele in den Profiligen, engagieren sich in Vereinen und prägen eine lebendige Sportlandschaft. Gleichzeitig verschärfen sich sicherheitspolitische Debatten: Die Innenministerkonferenz (IMK) fordert immer wieder neue Maßnahmen,...
  • 5. Mai 26
    Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
    Eine liberale Demokratie lebt von offener Debatte, kontroversem Austausch und dem