10. März 2021

Unserem Mittelstand durch die Krise helfen

Das Coronavirus und die nun verstärkt auftretenden Mutanten stellen Deutschland weiterhin vor enorme Herausforderungen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, muss nach wie vor oberste Priorität besitzen. Zudem sind vulnerable Gruppen im besonderen Maße zu schützen. Statt undifferenzierter, allgemeiner Einschränkungen des öffentlichen Lebens bedarf es gezielten Schutzmaßnahmen und differenzierten Einschränkungen. Neue Erkenntnisse über das Virus sowie neue Entwicklungen zum Schutz vor dem Virus müssen zeitnah Anwendung finden. Nicht nur das Virus verändert sich, sondern auch das Wissen darüber und die Möglichkeiten zu dessen Eindämmung. Zudem darf auch in einer Krise wie dieser nicht vergessen werden, dass die Legislative das oberste Verfassungsorgan darstellt und die Einschränkung bzw. Abwägung von Grundrechten wohl begründet erfolgen muss.

Durch Quarantäneregeln, Einschränkungen und Schließungen sind viele Soloselbstständige und Unternehmen unverschuldet in Not geraten. Die von der Politik zugesagten Hilfen müssen sich durch Schnelligkeit, Verlässlichkeit und Treffsicherheit auszeichnen. Die Bundesregierung hat hierbei schon zu Beginn der Krise einen falschen Weg eingeschlagen. Statt die Wirtschaft mit Zuschüssen zu unterstützen, hätte man auf das von den Freien Demokraten vorgeschlagene Instrument der Steuererstattung in Form der negativen Gewinnsteuer setzen müssen. Dieses ist nicht nur wesentlich unbürokratischer, sondern führt auch zu einem schnellen Mittelzufluss bei den Unternehmen. Es muss zudem nicht die Hürden des EU-Beihilferechts nehmen.

Während die Bundesregierung auf allen Gebieten den Eindruck erwecken will, dass der Staat die Krise im Alleingang stemmen kann, ist bei den Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger ein eklatantes Staatsversagen zu beobachten. Zwischen den vollmundigen Versprechen der Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier und der Realität, dem was auf die Verspechen folgt, klaffen Welten. Die im Oktober 2020 versprochene Novemberhilfe konnte erst Ende November 2020 beantragt werden. Auszahlungen erfolgen zum großen Teil erst seit 12. Januar 2021. Die Überbrückungshilfe III die u.a. im Dezember 2020 den von Schließung Betroffenen helfen sollte, kann erst seit dem 10. Februar 2021 beantragt werden. Von einer vollständigen Auszahlung der dringend benötigten Hilfen sind wir meilenweit entfernt. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung in der Coronakrise ist das Gegenteil von schnell und verlässlich. Während die Lage bei vielen Unternehmen existenzbedrohend ist und diese um ihre Zukunft bangen, verliert sich die Bundesregierung bei den Regelungen im Klein-Klein zwischen Bundeswirtschafts- und -finanzministerium. Die Auszahlung der so wichtigen Hilfen findet nicht statt, obwohl die Mittel im Haushalt bereitgestellt sind.

Die Soloselbstständigen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer haben in den letzten Jahrzehnten einen erheblichen Beitrag für das Wohl unsere Gesellschaft geleistet. Sie haben Arbeitsplätze gesichert und geschaffen sowie mit ihren Steuerzahlungen wesentlich zur Finanzierung unseres Staates und all seiner Leistungen beigetragen. In der Krise müssen sie sich jetzt auch auf die Solidarität der Gesellschaft und auf einen funktionsfähigen Staat verlassen können. Um den wirtschaftlichen Ruin eines nicht unbedeutenden Teils des Deutschen Mittelstands zu verhindern fordern wir Freien Demokraten deshalb:

  • die Beendigung des Chaos bei den Wirtschaftshilfen durch unbürokratische und klar nachvollziehbare sowie verständliche Verfahren, die das Überleben von Unternehmen in der Pandemie sichern.
  • die Einführung einer negativen Gewinnsteuer. Über die leistungsfähige Infrastruktur der deutschen Finanzämter sollen alle von der Krise betroffenen Soloselbständigen und Unternehmen auf Antrag eine Liquiditätshilfe in Abhängigkeit von ihrer in den letzten drei Jahren gezahlten Gewinnsteuer überwiesen bekommen – schnell und unbürokratisch. Die negative Gewinnsteuer umfasst sowohl die Einkommens- wie auch die Körperschaftssteuer. Als Bemessungsgrund­lage dienen die letzten drei Steuerbescheide (mögliche negative Gewinnsteuer z. B. 30 \%, 70 \% oder 100 \% der letzten Steuerschulden – je nach Umsatzausfall), sodass eigentlich ge­sunde Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schul­tern hatten, von dieser Maßnahme sofort profitieren.
  • einen fiktiven Unternehmerlohn für im Unternehmen tätige Inhaber und Inhaberinnen von Einzelunternehmen beziehungsweise Personengesellschaften jenseits des Arbeitslosengelds II. Die Neustarthilfe ist entsprechend zu erweitern.
  • für die Beantragung von Wirtschaftshilfen eine leistungsfähige und stabile Software über alle Antragsphasen zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch Änderungs- und Bearbeitungsmodule.
  • klare Aussagen über die Bedingungen der Wirtschaftshilfen durch die zuständigen Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz. In der Vergangenheit haben Aussagen der Bundes- und Staatsminister zu Erwartungen geführt, die anschließend enttäuscht wurden.
  • Informationen bereitzustellen, die es den Betroffenen ermöglichen, sich Klarheit über die ihnen zustehenden Hilfen entsprechend ihrer eigenen Situation zu verschaffen.
  • eine Stellungnahme, warum sich die Regelungen für die Wirtschaftshilfen nachträglich geändert haben.
  • bei den Wirtschaftshilfen eine unmittelbare Auszahlung der Abschlagszahlungen und eine zeitnahe Auszahlung der gesamten Hilfszahlung.
  • Wirtschaftshilfen solange vorzusehen, wie staatliche Maßnahmen, die unternehmerische Tätigkeit faktisch erheblich einschränken oder unmöglich machen, eine berufliche Ausnahmesituation vorliegt, und daher ebenso eine staatliche Entschädigung ordnungspolitisch erforderlich ist.
  • die Finanzierung aus allen einschlägigen Haushaltstiteln zu sichern bzw. den einschlägigen Ansätzen für das Jahr 2021 zu gewährleisten.
  • alle Einschränkungen durch öffentliche Anordnungen aufgrund der Pandemie, die einen geordneten Geschäftsbetrieb signifikant erschweren oder unmöglich machen, auf ihre Notwendigkeit zu prüfen, um pauschale Verbote nach Möglichkeit und unter ausreichender Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes zurückzunehmen und den Raum zu schaffen für die Anwendung von Hygienekonzepten.
  • Eine Öffnungsstrategie vorzulegen, die sich an regionalen Infektionszahlen und der Auslastung des Gesundheitssystems (z.B. Belegung von Intensivbetten) orientiert sowie Schutz- und Hygienekonzepte berücksichtigt. Der Stufenplan der FDP-Bundestagsfraktion dient hierzu als Grundlage.

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